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Die Kommission

Statuten
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Statuten Hopfner Medaille

Statuten Hopfner Medaille

Bestimmungen für die Verleihung der Friedrich Hopfner-Medaille

Friedrich Hopfner Medaille

§ 1

Die Friedrich Hopfner-Medaille wird von der Österreichischen Kommission für die Internationale Erdmessung - ÖKIE (jetzt Österreichische Geodätische Kommission - ÖGK) im Abstand von vier Jahren, beginnend mit 1977, verliehen.

§ 2

Die Medaille wird im Regelfall an österreichische Staatsbürger für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf einem Gebiet verliehen, das in den Aufgabenbereich der Internationalen Assoziation für Geodäsie fällt. Mitglieder der ÖKIE (jetzt ÖGK) sind von der Verleihung ausgeschlossen.

§ 3

Jedes Mitglied der Österreichischen Kommission für die Internationale Erdmessung (jetzt Österreichische Geodätische Kommission) ist zum Vorschlag von Kandidaten für die Verleihung der Friedrich Hopfner-Medaille berechtigt.
Jeder Vorschlag muss enthalten:
a) einen Lebenslauf des Kanditaten
b) eine Beschreibung der Arbeiten, für die die Verleihung der Friedrich Hopfner-Medaille beantragt wird.
c) die Namen zweier, nicht der Kommission angehörender Gutachter

§ 4

Die Österreichische Kommission für die Internationale Erdmessung (jetzt Österreichische Geodätische Kommission) wählt aus den vorgeschlagenen Kanditaten den ihr am geeignetsten erscheinenden aus. Erfüllt nach Ansicht der Kommission keiner der vorgeschlagenen Kanditaten die notwendigen Bedingungen, so wird die Friedrich Hopfner-Medaille in dem betreffenden Jahr nicht vergeben; nächste Verleihung erfolgt wieder in vier Jahren.

§ 5

Die Medaille wird dem Preisträger anlässlich einer Sitzung der ÖGK durch deren Präsidenten überreicht.

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